VON GRUNDUCHAUSZUG BIS ENERGIEAUSWEIS
WAS BENÖTIGE ICH

Aufstellung benötigter Unterlagen für die Erstellung eines Verkehrswertgutach-

tens (Standardimmobilie)


Grund­buch­auszug

Unbeglaubigte Grundbuchauszüge sind bei den Grundbuchämtern erhältlich. Der in einem Gutachten zugrunde gelegte Grundbuchauszug sollte idealerweise aktuell, d.h. nicht älter als 6 Monate sein. Sofern Eintragungen in Abt. II des Grund­buchs enthalten sind, wären zudem die hierzu gehörenden Eintragungs­bewilligungen anzufordern.


Flurkarte

Eine Flurkarte, auch Lageplan oder Auszug aus der Liegenschaftskarte genannt, kann man bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen erhalten.


Planungsrechtliche Auskunft

Sie gibt Auskunft über den planungsrechtlichen Zustand von Grundstücken und wird von den (Bau-)Planungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt.


Flächen- bzw. Kubatur-Berechnungen / Wohn-Nutz­flächen­berechnung 

Da die Erträge für den Ertragswert wesentlich von der rentierlichen Fläche und der Sach- oder Substanzwert von der Kubatur oder Bruttogrundfläche des Gebäudes abhängen, sind Berechnungen der Wohn-/Nutzfläche sowie ggf. m³-oder BGF-Berechnungen wichtige Grundlage einer jeden Bewertung.


Anlieger- / Erschließungs­beitrags­bescheinigung

Sie werden von den Städten und Gemeinden ausgestellt und geben Auskunft über den beitrags- und abgabenrechtlichen Zustand ihres Grundstücks.


Baulasten­auskunft

Wird von den Bauordnungsämtern der Städte oder Gemeinden, teilweise auch von Kreisverwaltungen ausgestellt.


Altlasten­auskunft

Werden üblicherweise bei den Umweltämtern der Städte und/oder Kreise ausgestellt.


Mietverträge und/oder Miet­auf­stellungen 

Zwingend bei vermieteten Objekten.


Planunterlagen

Ggf. können diese durch eine Einsicht in das Bauaktenarchiv bei der Stadt / Gemeinde beschafft werden.


Energie­ausweis

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und zertifizierten Experten erstellt werden. Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.


Bei Wohnungs- und Teil­eigen­tum zusätzlich:

Teilungserklärung inkl. Nachträge sowie die letzten drei Protokolle der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Nachweis der aktuellen Instandhaltungs­rücklage.


Bei Erb­bau­rechten zusätzlich:

Erbbaurechtsvertrag sowie Nachweis des zum Stichtag gezahlten Erbbau­zinses.

Für gewerbliche genutzten Immobilien und Spezialimmobilien sind weitere Unterlagen einzureichen! Darüber setzen wir Sie gesondert in Kenntnis!


KONTAKT AUFNEHMEN


 

 

 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Instagram
LinkedIn