Aufstellung benötigter Unterlagen für die Erstellung eines Verkehrswertgutach-
tens (Standardimmobilie)
Unbeglaubigte Grundbuchauszüge sind bei den Grundbuchämtern erhältlich. Der in einem Gutachten zugrunde gelegte Grundbuchauszug sollte idealerweise aktuell, d.h. nicht älter als 6 Monate sein. Sofern Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs enthalten sind, wären zudem die hierzu gehörenden Eintragungsbewilligungen anzufordern.
Eine Flurkarte, auch Lageplan oder Auszug aus der Liegenschaftskarte genannt, kann man bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen erhalten.
Sie gibt Auskunft über den planungsrechtlichen Zustand von Grundstücken und wird von den (Bau-)Planungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt.
Da die Erträge für den Ertragswert wesentlich von der rentierlichen Fläche und der Sach- oder Substanzwert von der Kubatur oder Bruttogrundfläche des Gebäudes abhängen, sind Berechnungen der Wohn-/Nutzfläche sowie ggf. m³-oder BGF-Berechnungen wichtige Grundlage einer jeden Bewertung.
Sie werden von den Städten und Gemeinden ausgestellt und geben Auskunft über den beitrags- und abgabenrechtlichen Zustand ihres Grundstücks.
Wird von den Bauordnungsämtern der Städte oder Gemeinden, teilweise auch von Kreisverwaltungen ausgestellt.
Werden üblicherweise bei den Umweltämtern der Städte und/oder Kreise ausgestellt.
Zwingend bei vermieteten Objekten.
Ggf. können diese durch eine Einsicht in das Bauaktenarchiv bei der Stadt / Gemeinde beschafft werden.
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und zertifizierten Experten erstellt werden. Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.
Teilungserklärung inkl. Nachträge sowie die letzten drei Protokolle der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Nachweis der aktuellen Instandhaltungsrücklage.
Erbbaurechtsvertrag sowie Nachweis des zum Stichtag gezahlten Erbbauzinses.
Für gewerbliche genutzten Immobilien und Spezialimmobilien sind weitere Unterlagen einzureichen! Darüber setzen wir Sie gesondert in Kenntnis!