VON GRUNDUCHAUSZUG BIS ENERGIEAUSWEIS
WAS BENÖTIGE ICH
Aufstellung benötigter Unterlagen für die Erstellung eines Verkehrswertgutach-
tens (Standardimmobilie)
Grundbuchauszug
Unbeglaubigte Grundbuchauszüge sind bei den Grundbuchämtern erhältlich. Der in einem Gutachten zugrunde gelegte Grundbuchauszug sollte idealerweise aktuell, d.h. nicht älter als 6 Monate sein. Sofern Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs enthalten sind, wären zudem die hierzu gehörenden Eintragungsbewilligungen anzufordern.
Flurkarte
Eine Flurkarte, auch Lageplan oder Auszug aus der Liegenschaftskarte genannt, kann man bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen erhalten.
Planungsrechtliche Auskunft
Sie gibt Auskunft über den planungsrechtlichen Zustand von Grundstücken und wird von den (Bau-)Planungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt.
Flächen- bzw. Kubatur-Berechnungen / Wohn-Nutzflächenberechnung
Da die Erträge für den Ertragswert wesentlich von der rentierlichen Fläche und der Sach- oder Substanzwert von der Kubatur oder Bruttogrundfläche des Gebäudes abhängen, sind Berechnungen der Wohn-/Nutzfläche sowie ggf. m³-oder BGF-Berechnungen wichtige Grundlage einer jeden Bewertung.
Anlieger- / Erschließungsbeitragsbescheinigung
Sie werden von den Städten und Gemeinden ausgestellt und geben Auskunft über den beitrags- und abgabenrechtlichen Zustand ihres Grundstücks.
Baulastenauskunft
Wird von den Bauordnungsämtern der Städte oder Gemeinden, teilweise auch von Kreisverwaltungen ausgestellt.
Altlastenauskunft
Werden üblicherweise bei den Umweltämtern der Städte und/oder Kreise ausgestellt.
Mietverträge und/oder Mietaufstellungen
Zwingend bei vermieteten Objekten.
Planunterlagen
Ggf. können diese durch eine Einsicht in das Bauaktenarchiv bei der Stadt / Gemeinde beschafft werden.
Energieausweis
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und zertifizierten Experten erstellt werden. Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.
Bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich:
Teilungserklärung inkl. Nachträge sowie die letzten drei Protokolle der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Nachweis der aktuellen Instandhaltungsrücklage.
Bei Erbbaurechten zusätzlich:
Erbbaurechtsvertrag sowie Nachweis des zum Stichtag gezahlten Erbbauzinses.
Für gewerbliche genutzten Immobilien und Spezialimmobilien sind weitere Unterlagen einzureichen! Darüber setzen wir Sie gesondert in Kenntnis!