ZUVERLÄSSIGE BEWERTUNG FÜR KREDITVERGABE
BELEIHUNGS­WERT­GUTACHTEN
gemäß § 16PfandBG

Ich bewerte eine Immobilie nach den Vorgaben des Pfand­brief­gesetzes (PfandBG) und erstellen ein Gutachten über den Beleihungswert, der für die Beleihung eines Grundstücks im Rahmen einer Kreditvergabe relevant ist.


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